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20.5.2012 : 15:23

HU / AU

Ist bei Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU), die Abgasuntersuchung (AU) oder in Österreich die § 57a Überprüfung fällig?

Selbstverständlich führen wir für Sie in Zusammenarbeit mit unseren bewährten Prüfpartnern an Ihrem Fahrzeug HU und/oder AU und in Österreich die § 57a Überprüfungen durch.

Der Vorteil für Sie: Entdeckte Mängel können sofort behoben werden, das erspart Ihnen Zeit und Geld.

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